Rechtskräftiges Urteil im Streitpunkt Höchsttaxen 2025 schafft Rechtssicherheit
Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn zu den Höchsttaxen 2025 (VWBES.2024.423) ist rechtskräftig. Der Entscheid behandelt mehrere zentrale Fragestellungen, welche die Solothurner Alters- und Pflegeheime seit Jahren beschäftigen und die für die künftige Finanzierung der stationären Langzeitpflege von erheblicher Bedeutung sind.
Die Medienmitteilung der Gemeinschaft Solothurnischer Alters- und Pflegeheime (GSA) fasst die wesentlichen Aussagen des Urteils zusammen und ordnet diese ein.
Im Positionspapier werden aus Sicht der GSA die relevanten Handlungsfelder sowie die daraus abzuleitenden Kernanliegen für die zukünftige Ausgestaltung der Langzeitpflege aufgezeigt.