Finanzierung
Krankenkassenbeiträge
Alle Heime im Kanton Solothurn wenden das 12-stufige System RAI an. Je nach Einstufung liegen die Beiträge der Krankenkassen ab 01.01.2020 zwischen CHF 9.60 (Stufe 1) und CHF 115.20 (Stufe 12) pro Tag. Die Heime im Kanton Solothurn rechnen diese Beiträge direkt mit den Krankenversicherern ab (Tiers Payant).
Pflegebeiträge der Öffentlichen Hand (Neue Pflegefinanzierung ab 01. Januar 2012)
Die Pflegebeiträge der Öffentlichen Hand (Restkostenfinanzierung) werden jährlich durch den Regierungsrat des Kantons Solothurn festgelegt und direkt zwischen den Alters- und Pflegeheimen mit der Clearingstelle des Kantons abgerechnet.
Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung können in der Schweiz wohnhafte Personen geltend machen, die eine IV- oder eine AHV-Rente beziehen und hilflos sind. Die Hilflosigkeit muss mindestens während einem Jahr ununterbrochen gedauert haben (Ärztliche Diagnose). Die monatliche Entschädigung beträgt bei Hilflosigkeit mittleren Grades CHF 598.00 und schweren Grades CHF 956.00. (Stand 2021)
Anmeldeformular und Merkblatt können bei den Gemeinde-AHV-Zweigstellen bezogen werden.
Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen sind rechtliche Ansprüche, keine Fürsorgeleistungen oder Sozialhilfe. Persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen sind jedoch massgebend. Sie werden individuell berechnet und ausgerichtet. Es gibt somit keine pauschalen Aussagen auf Anspruchsberechtigung. Mit der Einführung des neuen Sozialgesetzes ab dem 01. Januar 2008 entfällt die finanzielle Verwandtenunterstützungspflicht.
Zur Berechnung werden die regelmässigen Einkünfte - Erwerbseinkommen, AHV/IV, Pension, Vermögensertrag und ein Teil des Gesamtvermögens etc. einberechnet. Den Einnahmen werden die Ausgaben - Krankenkassengrundprämien, Miete/Heimtaxe, Lebensbedarf- resp. Grundbedarfpauschale etc. - gegenübergestellt. Für Liegenschaften gelten spezielle Regelungen. Separate Berechnungen z.B. erfolgen, wenn der eine Ehepartner zu Hause und der andere im Heim lebt. Resultiert ein jährliches Defizit, wird dieses in monatlichen Beträgen ausbezahlt. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen können die Ergänzungsleistungen auch Beiträge an die Krankheitskosten (Selbstbehalte, Franchise, Zahnbehandlungen, etc. ) ausrichten.
Anmeldeformulare sind ebenfalls bei den Gemeinde-AHV-Zweigstellen erhältlich.
Individuelle Finanzhilfen werden durch die Pro Senectute geleistet. Die Pro Senectute kann in Notlagen finanzielle Hilfe leisten. Auskunft über die Bedingungen und Voraussetzungen geben die Regionalstellen der Pro Senectute.
Infostellen
Alters- und Hinterlassenenversicherung
www.ahv.ch
Ausgleichskasse des Kantons Solothurn
www.akso.ch
- Gesetzliche Grundlagen
Pro Senectute Kanton Solothurn
www.so.pro-senectute.ch
Kostenlose umfassende Beratung in allen Fragen zu
- Finanzierung Heimaufenthalt
- Sozialversicherungen
- Hilfen zu Hause
- Hilfsmittelvermittlung
- Entschädigungsfragen für pflegende Angehörige
- Pflegevertrag
- etc.